Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44092
OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17 (https://dejure.org/2017,44092)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.09.2017 - 2 L 85/17 (https://dejure.org/2017,44092)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 (https://dejure.org/2017,44092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,44092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60 Abs 7 AufenthG 2004, § 60a Abs 2c AufenthG 2004, § 60a Abs 2d AufenthG 2004
    Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG (juris: AufenthG 2004)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse hinsichtlich Regelung; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17
    Insofern hat der Gesetzgeber im Wesentlichen die obergerichtliche Rechtsprechung zum Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - BVerwG 10 C 8.07 und 10 C 17.07 -, juris RdNr. 15) nachvollzogen, wonach zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes gehört.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [146]), oder dass die Entscheidung maßgebend auf Aspekte gestützt worden ist, mit denen im vorgenannten Sinne nicht zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.2014 - BVerwG 1 B 12.13 -, juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17
    Insofern hat der Gesetzgeber im Wesentlichen die obergerichtliche Rechtsprechung zum Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - BVerwG 10 C 8.07 und 10 C 17.07 -, juris RdNr. 15) nachvollzogen, wonach zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes gehört.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74 -, BVerfGE 40, 101 [104 f.]).
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17
    Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht verletzt, wenn der Richter im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Tätigkeit zur Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Beteiligten vorgetragenen Tatsachen zu einer möglicherweise unrichtigen Tatsachenfeststellung gekommen ist (BVerfG, Beschl. v. 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [263]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 4 A 2103/15

    Klärungsbedürftigkeit der Verelendung eines pakistanischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. OVG NW, Beschl. v. 29.01.2016 - 4 A 2103/15.A -, juris).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [146]), oder dass die Entscheidung maßgebend auf Aspekte gestützt worden ist, mit denen im vorgenannten Sinne nicht zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.2014 - BVerwG 1 B 12.13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 8 LA 146/15

    Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Verschlimmerung der Situation eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17
    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 09.10.2015 - 8 LA 146/15 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.04.2015 - 3 A 20/15

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17
    Dabei gilt allgemein, dass die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen, sondern sich nach der Begründungstiefe der angefochtenen Entscheidung zu richten haben (OVG LSA, Beschl. v. Beschl. v. 11.08.2017 - 2 L 50/17 - SächsOVG, Beschl. v. 07.04.2015 - 3 A 20/15.A -, juris RdNr. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2018 - 6 A 11552/17

    Asylverfahren; Attest; Substantiierung der Voraussetzungen eines

    Unabhängig davon, ob die Kläger mit diesen (knappen) Ausführungen den Klärungsbedarf hinreichend dargelegt haben (vgl. zu dieser Frage etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 10 ZB 18.30105 -, juris), war die von ihnen aufgeworfene Frage für die angefochtene Entscheidung im Ergebnis nicht entscheidungserheblich, so dass der Zulassungsgrund bereits deshalb nicht durchgreift.

    14 Der Senat ist in Übereinstimmung mit der inzwischen gefestigten Rechtsprechung mehrerer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 - juris ; BayVGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 21 ZB 17.30468 - und vom 24. Januar 2018 - 10 ZB 18.30105 -, jeweils nach juris; BremOVG, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17 - , juris und OVG Nds, Beschluss vom 7. September 2018 - 10 LA 343/18 -, juris) der Auffassung, dass die Anforderungen an ein ärztliches Attest gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG auf die Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG zu übertragen sind.

    Schließlich umfasst die Vorschrift des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG auch nach ihrem Sinn und Zweck, nämlich die Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer der Abschiebung entgegenstehenden Erkrankung zu regeln, die Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 7 AufenthG (vgl. ausführlich OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2017 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 18.30105

    Keine Zulassung der Berufung

    Denn es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung mehrerer Oberverwaltungsgerichte (OVG LSA, B.v. 28.9.2017 - 2 L 85/17 - juris Rn. 2-13; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 19-28, BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - Rn. 4) und auch des erkennenden Senats (BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 16.30735 - Rn. 8), dass die Anforderungen an ein ärztliches Attest gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG auf die Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG zu übertragen sind.
  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 14 B 17.31462

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Verfolgungsschicksal nicht

    Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang mit § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG, die nach gefestigter Rechtsprechung mehrerer Obergerichte, der sich der Senat grundsätzlich anschließt, auch auf die Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG übertragbar sind (vgl. OVG LSA, B.v. 28.9.2017 - 2 L 85/17 - juris Leitsatz, Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 24.1.2018 - 10 ZB 18.30105 - juris Rn. 7 m.w.N; B.v. 20.4.2018 - 11 ZB 18.30838 - juris Rn. 4 m.w.N; B.v. 26.4.2018 - 9 ZB 18.30178 - juris Rn. 6 ff. m.w.N; OVG Bremen, B.v. 13.6.2018 - 2 LA 50/17 - juris Leitsatz, Rn. 7 m.w.N; OVG RhPf, B.v. 2.10.2018 - 6 A 11552/17 - juris Leitsatz, Rn. 14 m.w.N; a.A. Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand April 2017, § 60a Rn. 117.1 f.; Hailbronner, AuslR, Stand November 2017, § 60a Rn. 57 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht